Genau vor einem Jahr trat in Italien das Gesetzesdekret Nr. 196 vom 8. November 2021 in Kraft, welches die EU-Richtlinie über Einwegplastik (SUP, Single Use Plastic) umsetzte, am 3. Juli 2021 wurde Einwegplastik europaweit verboten. Diese Richtlinie wurde 2019 als EU-Richtlinie (2019/904) vom Europäischen Parlament am 5. Juni 2019 verabschiedet, mit dem Ziel, die Auswirkungen von Plastikprodukten auf die Umwelt zu reduzieren.
Das Dekret verbietet die Vermarktung einer Vielzahl von Einwegplastikgegenständen, darunter Teller, Besteck, Strohhalme, Rührstäbchen für Getränke, Ballonstäbe, Wattestäbchen und einige Styroporbehälter. Unternehmen können diese Produkte weiterhin verkaufen, solange sie auf Lager sind, dürfen jedoch keine neuen Lieferungen auf den Markt bringen.
Allerdings sehen die europäischen Richtlinien und das Gesetzesdekret Ausnahmen für Produkte aus 100% biologisch abbaubarem Kunststoff vor, sowie für biologisch abbaubare und kompostierbare Produkte, die den europäischen Standards UNI EN 13432 oder UNI EN 14995 entsprechen. Diese Produkte müssen zu mindestens 40% aus erneuerbarem Material bestehen (ein Prozentsatz, der ab dem 1. Januar 2024 auf 60% erhöht wird).
Diese gesetzlichen Maßnahmen sind Teil des breiteren Rahmens von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance), die das Engagement von Unternehmen und Organisationen in Bezug auf Umweltschutz, soziale Auswirkungen und ethische Unternehmensführung bewerten. Diese Kriterien stehen im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs).
Die im Jahr 2015 verabschiedete Agenda 2030 stellt eine globale Verpflichtung für das Wohlergehen der Menschen, wirtschaftlichen Wohlstand und den Schutz der Umwelt dar. Sie besteht aus 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) mit 169 spezifischen Zielen.
Trotz dieser gesetzlichen Maßnahmen hat sich jedoch eine Taktik herausgebildet, um das Verbot von Einwegplastik zu umgehen. Einige Hersteller vermarkten Plastikgeschirr, das als wiederverwendbar deklariert wird, die jedoch nur für eine begrenzte Anzahl von Verwendungen vorgesehen ist. Diese Praxis führt zu Bedenken hinsichtlich einer Zunahme des Plastikverbrauchs anstelle einer Verringerung.
Das italienische Umsetzungsgesetz der EU-Richtlinie SUP hatte zunächst den Einsatz von herkömmlichem Einwegplastik verboten und erlaubte nur biologisch abbaubare oder Pappprodukte. Allerdings gewinnen einige als “wiederverwendbar” deklarierte, leichte und zerbrechliche Produkte auf dem Markt an Bedeutung und stellen Unternehmen, die biologisch abbaubares Geschirr herstellen, in eine schwierige Lage. Die fehlende klare Definition von “wiederverwendbar” in den EU-Richtlinien hat diese Unklarheit geschaffen.

Die Angelegenheit wird weiter kompliziert durch die Tatsache, dass diese Teller nur als Verpackungen betrachtet werden, wenn sie mit Lebensmitteln geliefert werden, andernfalls gelten sie einfach als Gegenstände oder Geschirr.
Um dieses Problem anzugehen, könnte es notwendig sein, strengere Kriterien zur Definition von “wiederverwendbar” festzulegen und sicherzustellen, dass solche Produkte Qualitätsstandards erfüllen. Außerdem sollte klargestellt werden, ob diese Produkte tatsächlich recycelt werden können, da sie derzeit nicht als Verpackung betrachtet werden und nicht zur Recyclingquote beitragen.
Das Bewusstsein für Nachhaltigkeit und Umweltauswirkungen nimmt in Gesetzgebung und Unternehmensstrategien immer mehr an Bedeutung zu, und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Einwegplastik erfordern eine klarere und strengere Regulierung, um nachhaltigeres Verhalten zu fördern.